Semesterticket Rückerstattung

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Wichtige Informationen

Die Rückerstattungsanträge im Falle von Auslandsaufenthalten, PJ, Promotion, Praktikum, sowie im Falle der späten Immatrikulation und bei Einlegen eines Urlaubssemesters können für das Sommersemester nur vom 1. März bis 7. Mai und für das Wintersemester vom 1. September bis zum 7. November aufgerufen werden, da diese lt. Härtefallordnung zum jeweiligen Stichtag (7.Mai bzw. 7. November) beim AStA postalisch eingegangen sein müssen.

Nach dem Ausfüllen des Online-Formulars wird ein Antrag im PDF-Format erstellt. Dieser Antrag muss ausgedruckt und mit den benötigten Unterlagen an den Arbeitsbereich für Verkehr des AStA der Uni Mainz gesendet werden.

Die Rückerstattung für Schwerbehinderte wird vom Arbeitsbereich für die Belange Behinderter und chronisch Kranker durchgeführt behinderte@asta.uni-mainz.de. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Homepage des Behindertenreferats.

Der Beitrag für das Semesterticket, welcher zurückerstattet werden kann, beträgt im WiSe 16/17 und im SoSe 17 200,34€. Alle Gründe für eine Rückerstattung des Semesterticketbeitrages finden Sie in der Semesterticket-Härtefallordnung der Studierendenschaft der Uni Mainz.

Für Rückfragen steht Ihnen der Arbeitsbereich für Verkehr gerne zur Verfügung. Wir sind per Mail unter verkehr@asta.uni-mainz.de erreichbar.